Ihr zahlt selbst
Die Krankenkasse stuft die Fehlstellung als nicht behandlungsbedürftig ein, die Behandlung bleibt komplett privat.
- GKV 0 %
KIG 1 Leichte Zahnfehlstellung
Rein ästhetische Korrektur, GKV zahlt nicht
- GKV 0 %
KIG 2 Geringe Fehlstellung
GKV zahlt nicht, obwohl Behandlung oft sinnvoll
Wichtig für Eltern: Genau hier greift eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Baustein, je nach Tarif übernimmt sie einen Großteil der Kosten. Wichtig: Sie muss vor der Diagnose bestehen.